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Flächennutzungsplan, 1. Änderung

(Fassung der 1. Änderung, rechtskräftig seit 28.10.2009)

Was ist ein Flächennutzungsplan?

Jede Kommune ist nach dem Baugesetzbuch (BauGB) dazu verpflichtet, in ihrem Gemeindegebiet für eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung zu sorgen. Zur Erfüllung dieser Pflichtaufgabe stellt das BauGB verschiedene Planungsinstrumente bereit.
Der Flächennutzungsplan, als “vorbereitendes” Planungsinstrument, soll die bauliche und sonstige Nutzung aller Grundstücke im gesamten Plangebiet, mit rund 73 km² Fläche, nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Bevölkerung für die nächsten 10 Jahre in groben Zügen darstellen. Dem Flächennutzungsplan kommt eine Doppelfunktion zu: Zum einen übernimmt er die Grundsätze und Ziele der übergeordneten Planungen (Landesentwicklungsplan, Regionalplan sowie andere Fachplanungen) und bildet zum anderen das wichtigste Steuerungsinstrument für die nachfolgende “verbindliche” Bauleitplanung (Bebauungsplanung). Der Flächennutzungsplan wird im Rahmen der Verwaltungsgemeinschaft für das Stadtgebiet von Pirna und die Gemeinde Dohma gemeinsam erarbeitet.

Parallel zum Flächennutzungsplan ist ein Landschaftsplan als Fachplanung für Natur und Landschaft zu erarbeiten, dessen Ziele in die Flächennutzungsplanung einfließen.

Welche Planinhalte hat der Flächennutzungsplan?

Der Inhalt des Flächennutzungsplanes ergibt sich aus dem § 5 BauGB.
Die “Darstellungen” sind die eigentlichen planerischen Festlegungen. Diese sind gemäß dem Katalog des § 5 Abs. 2 BauGB unter anderem:

  • die allgemeine Art der für Bebauung vorgesehenen Flächen, gegliedert nach Wohn-, Misch-, Gewerbe- und Sonderbauflächen, die teilweise nach Baugebieten weiter differenziert worden sind,
  • die Ausstattung der Kommune mit Gemeinbedarfseinrichtungen (z. B. Schulen, Kirchen und Verwaltungseinrichtungen),
  • die wichtigsten Verkehrszüge,
  • die verschiedenen Arten von Grünflächen (wie Friedhöfe, Kleingärten, Parkanlagen).

Zum Inhalt des Flächennutzungsplanes gehören außerdem die “Kennzeichnung” von Altlasten, “nachrichtliche Übernahmen” und “Vermerke” anderer Planungen und Nutzungsregelungen, die sich nicht der Planungshoheit der Kommune unterordnen lassen.
Ferner wird dem Flächennutzungsplan ein Erläuterungsbericht beigefügt, der die wesentlichen Elemente und Aussagen des Plans, die Rahmenbedingungen, Prognosen, Ziele und Inhalte verständlich und nachvollziehbar darlegen soll.

Hat die Stadt Pirna einen Flächennutzungsplan?

Für das Gebiet der Stadt Pirna sowie der Gemeinde Dohma wurde vom Fachdienst Stadtplanung und Grünflächen ab 2002 ein Flächennutzungsplan erarbeitet. Der erste Flächennutzungsplan wurde mit Bescheid des Regierungspräsidiums Dresden vom 13.05.2004 genehmigt. Einige Teilflächen blieben von der Genehmigung ausgenommen.
Am 15.09.2005 wurde beschlossen, die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes einzuleiten. Dabei sollen die bisher von der Rechtskraft ausgenommenen Teilflächen einer endgültigen Nutzungsausweisung zugeführt werden. Dies betrifft die Änderungsbereiche Nr. 1 bis 9. Parallel dazu werden weitere Änderungen vorgenommen, die als Fortschreibungen bzw. Anpassungen an aktuelle Planungen bzw. neu erlassene Regelungen zu verstehen sind. Dies betrifft zum Beispiel die Überschwemmungsgebiete. Insgesamt wurden 45 Teilbereiche geändert. Die Genehmigung die-ser Änderungen erfolgte am 20.10.2008. Mit der Genehmigung waren Auflagen verbunden. Der 45. Änderungsbereich entstand gänzlich neu durch die Maßgaben des Genehmigungsbescheides. Es handelt sich um eine von der Genehmigung ausgenommene Fläche an der Elbe. Die zweite von der Genehmigung ausgenommene Teilfläche betrifft einen Teil des Änderungsbereiches 43 „Kasernenareal Südvorstadt“.
Das infolge der Maßgaben des Genehmigungsbescheides geänderte Genehmigungsexemplar lag ab dem 09.03.2009 erneut für die Dauer eines Monats aus. Hierbei wurden keinerlei Bedenken und Anregungen mehr vorgebracht, sodass am 19.05.2009 (Stadtrat) und am 02.06.2009 (Gemeinschaftsausschuss) der erneute Feststellungsbeschluss gefasst werden konnte. Daraufhin wurde das Feststellungsexemplar ausgefertigt, welches mit seiner Bekanntmachung am 28.10.2009 die Rechtskraft erlangt.

Welche Ziele verfolgt Pirna mit dem Flächennutzungsplan?

Grundlegendes Ziel der aktuellen sowie zukünftigen Stadtentwicklungsplanung Pirnas stellt die Vorrangstellung der Innenentwicklung gegenüber der Inanspruchnahme bisher unbeplanter und unbebauter Naturflächen dar. Demzufolge wurden im Rahmen der Flächennutzungsplanung lediglich kleinere Abrundungsflächen und Lückenschließungen als neue (Wohn-)Bauflächen ausgewiesen. Ähnliches gilt für die Entwicklung von Gewerbestandorten. Auch hier sind vorrangig bestehende Gewerbegebiete zu nutzen bzw. Brachflächen für neue Nutzungen zu revitalisieren.
Geplante Straßenbauvorhaben wurden als nachrichtliche Übernahme bzw. Vermerk in den Plan übertragen.
Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wurden sehr großzügig und über das erforderliche Maß hinausgehend dargestellt. Den kompensationspflichtigen Verursachern von Eingriffen, z. B. bei Straßenbauvorhaben, werden somit Suchräume aufgezeigt, in welchen sie je nach Flächenverfügbarkeit ihre Ausgleichsverpflichtungen realisieren können.

Neben der Übernahme zahlreicher Inhalte aus dem parallel zum Verfahren aufgestellten Landschaftsplan erfolgte die Darstellung der Überschwemmungsgebiete der Flüsse Elbe, Wesenitz, Gottleuba und Seidewitz im Flächennutzungsplan.
Im Rahmen des Verfahrens wurden sowohl die Bürger als auch die Nachbargemeinden, Ämter, Ver- und Entsorgungsunternehmen am Planungsprozess beteiligt. Anregungen sind in die Planung einbezogen und abgewogen worden. Alle geäußerten Stellungnahmen unterlagen einer Abwägung durch den Stadtrat sowie den Gemeinschaftsausschuss.

Welche Auswirkungen hat der Flächennutzungsplan für mich?

Der Flächennutzungsplan hat im Unterschied zum verbindlichen Bauleitplan (Bebauungsplan) keine Rechtsnormqualität und ist vorrangig von verwaltungsinterner Bedeutung im Sinne einer Absichtserklärung. Dennoch gehen von ihm Wirkungen von erheblicher Reichweite aus:

  • Gemäß dem Entwicklungsgebot nach § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.
  • Der Flächennutzungsplan erzeugt nach § 7 BauGB Anpassungspflichten der am Verfahren beteiligten Fachplanungsträger, insoweit sie den Darstellungen nicht widersprochen haben.
  • Ein Vorhaben im Außenbereich beeinträchtigt öffentliche Belange u. a. dann, wenn es den Darstellungen des Flächennutzungsplanes widerspricht (§ 35 Abs. 3 Nr. 1 BauGB).
  • Die Darstellung von Bauflächen ist der wichtigste Grund für das Entstehen einer Bauerwartung im Sinne des § 4 Abs. 2 Wertermittlungsverordnung und damit für die Entwicklung der Bodenpreise von entscheidender Bedeutung.

Insgesamt haben die Planinhalte des Flächennutzungsplanes für den Bürger keine unmittelbare Rechtswirkung, begründen daher für den Bürger noch kein Baurecht.
Den rechtskräftigen Flächennutzungsplan in der Fassung der 1. Änderung der Stadt Pirna finden Sie in 4 Teilen mit der dazugehörigen Planzeichenerklärung und der Begründung hier. Hinweis: Die Begründung der 1. Änderung beschreibt nur die 45 Änderungstatbestände. Sie ersetzt nicht den wesentlich umfassenderen Erläuterungsbericht der Ursprungsfassung aus dem Jahr 2004. Deshalb werden untenstehend beide zur Verfügung gestellt.

Wesentliche Inhalte mussten aus Gründen der Lesbarkeit in einen Beiplan ausgelagert werden. Diesen finden Sie hier:

Über die Änderungen im Einzelnen geben die zuständigen Mitarbeiter des Fachdienstes Stadtplanung und Grünflächen gern Auskunft.

Der vollständige Flächennutzungsplan kann auch in Papierform für 35,00 € bei der Stadtverwaltung Pirna, Fachgruppe Stadtentwicklung, käuflich erworben werden.

Urheber:

  • Digitale Topographische Karte 1 : 10.000
    Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen (GeoSN)
    www.landesvermessung.sachsen.de
  • Bearbeitung FNP
    Stadt Pirna, Fachgruppe Stadtentwicklung, Fachdienst Stadtplanung und Grünflächen 

Informationen

Bürgerbüro der Stadt Pirna

Am Markt 1/2
01796 Pirna
Tel. 03501 5560 (Zentrale)
Tel. 03501 556368 (Bürgerbüro)
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