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Erhaltungssatzung
Zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart von Gebieten, für die eine Erhaltungssatzung in Kraft getreten ist, bedürfen die Errichtung, die Beseitigung, die Änderung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen der Genehmigung (Antrag). Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen fallen demzufolge nicht unter die Genehmigungspflicht.
Nähere Infomationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt 9 und der Erhaltungssatzung.
Ansprechpartner: Fachdienst Bauordnung und Denkmalschutz
Sitz:
Knabenschule, Obere Burgstraße 14 (Denkmalschutz)
Stadthaus I, Hof, Am Markt 10 (Bauordnung)
Fachdienstleiterin Frau Jacobs, Tel. 03501 556-311, Kontakt
Öffnungszeiten
Mo
nach Vereinbarung
Di 08–12 und 13–16 Uhr
Do 08–12 und 13–18 Uhr
Fr nach Vereinbarung
Di 08–12 und 13–16 Uhr
Do 08–12 und 13–18 Uhr
Fr nach Vereinbarung
