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Ehrung von Ehejubiläen

Zu welchen Ehejubiläen erfolgt die besondere Ehrung durch die Stadt Pirna?

50 Jahre – Goldene Hochzeit
60 Jahre – Diamantene Hochzeit
65 Jahre – Eiserne Hochzeit
70 Jahre – Steinerne Hochzeit
75 Jahre – Gnadenhochzeit

Unter welchen Voraussetzungen erfolgt die Ehrung?

Telefonische oder schriftliche Anzeige durch Verwandte oder Bekannte des Ehepaars

Wie erfolgt die Ehrung ?

  • Persönliche Gratulation wird durch den Oberbürgermeister vorgenommen und ist mit der Überreichung eines Blumenstraußes und einer Glückwunschkarte verbunden.
  • Ab dem 65. Ehejubi läum veranlasst die Stadt Pirna die schriftliche Gratulation durch das Bundesverwaltungsamt im Auftrag des Bundespräsidenten
  • Ebenfalls ab dem 65. Ehejubiläum erfolgt die schriftliche Gratulation durch das Regierungspräsidium Dresden

Ansprechpartner:

Bürgerbüro der Stadt Pirna

Am Markt 1/2 (Rathaus)
01796 Pirna
Tel. 03501 556-0 (Zentrale)
Tel. 03501 556-368 (Bürgerbüro)
Fax +49 3501 556-266
http://www.pirna.de
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