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Ehrung von Altersjubilaren

Zu welchen Altersjubiläen erfolgt die besondere Ehrung durch die Stadt Pirna?

90., 95., 100 und jeder weitere Geburtstag

Unter welchen Voraussetzungen erfolgt die Ehrung?

  • Die Daten der Jubilare werden automatisch aus dem Melderegister der Stadt Pirna ausgewählt.
  • Die Jubilare müssen Einwohner der Stadt Pirna – einschließlich der Ortsteile – sein

Wie erfolgt die Ehrung?

  • Grundsätzlich erfolgt die Veröffentlichung der Altersjubilare zum 75., 80., 85., 90., 95., 100. und jedem weiteren Geburtstag im Pirnaer Anzeiger sowie in der Sächsischen Zeitung.
  • Entsprechend den melderechtlichen Bestimmungen hat jeder das Recht, dieser Veröffentlichung zu widersprechen. Der Widerspruch kann beim Bürgerbüro der Stadtverwaltung Pirna eingelegt werden.
  • Die Beglückwünschung der Jubilare erfolgt durch einen Vertreter der Stadtverwaltung Pirna und ist verbunden mit der Überreichung einer Glückwunschkarte und eines Blumenstraußes.
  • Zum 100., 105. und jedem weiteren Geburtstag veranlasst die Stadt Pirna die schriftliche Gratulation durch das Bundesverwaltungsamt im Auftrag des Bundespräsidenten
  • Ebenfalls zum 100., 105. und jedem weiteren Geburtstag erfolgt die schriftliche Gratulation durch das Regierungspräsidium Dresden

Ansprechpartner:

Bürgerbüro der Stadt Pirna

Am Markt 1/2 (Rathaus)
01796 Pirna
Tel. 03501 556-0 (Zentrale)
Tel. 03501 556-368 (Bürgerbüro)
Fax +49 3501 556-266
http://www.pirna.de
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