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Ehrung von Altersjubilaren
Zu welchen Altersjubiläen erfolgt die besondere Ehrung durch die Stadt Pirna?
90., 95., 100 und jeder weitere Geburtstag
Unter welchen Voraussetzungen erfolgt die Ehrung?
- Die Daten der Jubilare werden automatisch aus dem Melderegister der Stadt Pirna ausgewählt.
- Die Jubilare müssen Einwohner der Stadt Pirna – einschließlich der Ortsteile – sein
Wie erfolgt die Ehrung?
- Grundsätzlich erfolgt die Veröffentlichung der Altersjubilare zum 75., 80., 85., 90., 95., 100. und jedem weiteren Geburtstag im Pirnaer Anzeiger sowie in der Sächsischen Zeitung.
- Entsprechend den melderechtlichen Bestimmungen hat jeder das Recht, dieser Veröffentlichung zu widersprechen. Der Widerspruch kann beim Bürgerbüro der Stadtverwaltung Pirna eingelegt werden.
- Die Beglückwünschung der Jubilare erfolgt durch einen Vertreter der Stadtverwaltung Pirna und ist verbunden mit der Überreichung einer Glückwunschkarte und eines Blumenstraußes.
- Zum 100., 105. und jedem weiteren Geburtstag veranlasst die Stadt Pirna die schriftliche Gratulation durch das Bundesverwaltungsamt im Auftrag des Bundespräsidenten
- Ebenfalls zum 100., 105. und jedem weiteren Geburtstag erfolgt die schriftliche Gratulation durch das Regierungspräsidium Dresden
Ansprechpartner:
Bürgerbüro der Stadt Pirna
Am Markt 1/2 (Rathaus)
01796 Pirna
Tel. 03501 556-0 (Zentrale)
Tel. 03501 556-368 (Bürgerbüro)
Fax +49 3501 556-266
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