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Denkmalschutzrechtliche Genehmigung

Was sind genehmigungspflichtige Vorhaben?

Ein Kulturdenkmal darf nur mit Genehmigung der Denkmalschutzbehörde

  • wieder hergestellt oder instand gesetzt werden,
  • in seinem Erscheinungsbild oder seiner Substanz verändert oder beeinträchtigt werden,
  • mit An- und Aufbauten, Aufschriften oder Werbeeinrichtungen versehen werden,
  • aus seiner Umgebung entfernt werden,
  • zerstört oder beseitigt werden.

Das betrifft sowohl bauliche wie auch garten- und landschaftgestestalterische Anlagen in der Umgebung des Kulturdenkmals, soweit sie für dessen Erscheinungsbild von erheblicher Bedeutung sind; andere Vorhaben bedürfen dieser Genehmigung, wenn sich die bisherige Grundstücksnutzung ändern würde.

Wie erfolgt der Antrag?

Der Genehmigungsantrag ist schriftlich (formlos) einzureichen. Dazu sind alle erforderlichen Unterlagen, insbesondere Pläne, Dokumentationen, Fotos, Gutachten, Kosten- und Wirtschaftlichkeitsberechnungen einzureichen. Die Denkmalschutzbehörde kann Unterlagen anfordern und verlangen, dass der Antrag durch vorbereitende Untersuchungen ergänzt wird. Eine vorherige Absprache mit der Unteren Denkmalschutzbehörde ist zu empfehlen, um Nachforderungen zu vermeiden. Über Fördermöglichkeiten informiert gleichfalls die Untere Denkmalschutzbehörde. Bedarf ein Vorhaben der Baugenehmigung, ist im Falle eines Kulturdenkmals kein gesonderter Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung erforderlich. Hier gilt der Genehmigungsantrag mit dem Antrag auf Baugenehmigung als gestellt.

Fristen

Entscheidet die zuständige Denkmalschutzbehörde nicht innerhalb von zwei Monaten nach Eingang des Antrags, so gilt die Genehmigung als erteilt, wenn nicht die zuständige Behörde die Entscheidung aussetzt. Die Genehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung begonnen oder die Ausführung ein Jahr unterbrochen worden ist.

Welche Gebühren werden erhoben?

Die Gebühren betragen zwischen 30 EUR und 500 EUR.

Folgende Formulare stehen Ihnen für das Verfahren bereit:

 

Ansprechpartner: Fachdienst Bauordnung und Denkmalschutz

Fachdienst Baurecht und Denkmalschutz

Am Markt 1/2
01796 Pirna
Tel. 03501 556-308
Kontakt

Fax. 03501 566-482

Fachdienstleiterin Frau Jacobs, Tel. 03501 556-311, Kontakt

Sachbearbeiterin Frau Farin, Tel. 03501 556-363, Kontakt

Öffnungszeiten

Mo nach Vereinbarung
Di 08–12 und 13–16 Uhr
Do 08–12 und 13–18 Uhr
Fr nach Vereinbarung

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