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Reiseversicherung
Sichern Sie sich bereits im Vorfeld ab mit unserem Versicherungspartner, der HanseMerkur Versicherung. Der Versicherungsschutz ist bis spätestens 21 Tage nach Reisebuchung abschließbar. Liegen zwischen der Reisebuchung und dem Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss sofort bei der Buchung erfolgen. Die Urlaubsgarantie kann jederzeit vor Reiseantritt abgeschlossen werden.
Gegen was wird abgesichert? (Auszug aus der Leistungsbeschreibung der Reiserücktrittsversicherung der Hanse Merkur Versicherung)
- Unerwartete schwere Erkrankung, Tod, schwerer Unfall, Schwangerschaft, Impfunverträglichkeit, bei der versicherten Person oder einer Risikoperson.
- Verlust des Arbeitsplatzes einer versicherten Person mit anschließender bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldeter Arbeitslosigkeit infolge einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber. NIcht versichert ist der Verlust von Aufträgen oder die Insolvenz bei Selbständigen.
- Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses aus der Arbeitslosigkeit heraus, sofern die versicherte Person bei der Reisebuchung bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos gemeldet war. Nicht versichert sind die Aufnahme von Praktika, betrieblichen Maßnahmen oder Schulungsmaßnahmen jeglicher Art sowie die Arbeitsaufnahme eines Schülers oder Studenten während oder nach der Schul- oder Studienzeit.
- Unerwarteter Arbeitsplatzwechsel der versicherten Person, wenn die Probezeit in die Reisezeit fällt.
- Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule/Universität/Fachhochschule oder College der versicherten Person, wenn die Wiederholung der Prüfung in die Reisezeit fällt.
- Unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes einer versicherten Person.
- Erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge Feuer, Elementarereignissen oder strafbarer Handlungen Dritter.
- Unerwartete Einberufung der versicherten Person zum Grundwehrdienst, Wehrübung, Zivildienst.



