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Grundstück an der B 172 / Sachsenbrücke
Im Bereich der Sachsenbrücke und direkt an der B 172 befindet sich diese gewerbliche Baufläche. Teilweise ist das Grundstück mit diesem Bauwerk überbaut.
Für die Errichtung von Baulichkeiten gilt sowohl an der B 172 als auch an der S 177 (Sachsenbrücke) ein Anbauverbot von 20 m zu den Fahrbahnrändern. Die Fläche unterhalb der Brücke kann als Abstellfläche genutzt werden. Die straßenmäßige Erschließung soll von der Glashüttenstraße aus erfolgen.
Die Veräußerung des Grundstücks bedarf der Zustimmung des Stadtrates der Stadt Pirna.
Kontakt:
Stadtentwicklungsgesellschaft
Pirna mbH
Gerichtsstraße 4
01796 Pirna
Tel. 03501 56 89-0
Fax 03501 56 89 99
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