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B-Plan Nr. 31 "Änderung Wirthstraße"
| Plangebiet |
Der Geltungsbereich der Änderung umfasst einen Teilbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 31 "Wirthstraße", indem nunmehr beabsichtigt ist, eine Teilfläche des Plangebietes für die Errichtung von Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern zu erschließen. Mit Inkrafttreten der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 "Wirthstraße" tritt dieser Teil des ursprünglichen Bebauungsplanes in der Fassung vom 05.02.1998 außer Kraft. Alle Festsetzungen des Bauungsplanes Nr. 31 "Wirthstraße" behalten außerhalb des Geltungsbereiches dieser Änderung weiterhin ihre Gültigkeit. |
| Planungsziel | Zur Anpasssung an die aktuellen städtebaulichen Zielstellungen ist eine Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes |
| Verfahrensstand | Rechtskräftig seit 14.07.2010 |
| Planwerk | |
| Informationen |
Fachdienst Stadtplanung und GrünflächenAm Markt 1/2
01796 Pirna
Tel. 03501 556-308
Fachdienstleiter Herr Drossel, Tel. 03501 556-205, Kontakt , , , |
