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B-Plan Nr. 5.1 "2. Änderung Erweiterung Sonnenstein Teil I"
| Plangebiet | Der Geltungsbereich der 2. Änderung umfasst den nördöstlichen Randbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 5.1 "Erweiterung Sonnenstein, Teil 1" . Die Grenzen der 2. Änderung haben die planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Festsetzungen des ursprünglichen Bebauungsplan von 1994 außer Kraft gesetz. Die grünordnerischen Festsetzungen behalten weiterhin ihre Gültigkeit. | |
| Planungsziel | Schaffung von Baurecht für die Neuerrichtung der Schule für Erziehungshilfe "Dr. Heinrich Hoffmann" | |
| Verfahrensstand | Rechtskräftig seit 29.07.2009 | |
| Planwerk | ||
| Information |
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