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B-Plan Nr. 10 "Wohngebiet Zehista", Änderung
| Plangebiet | Das Bebauungsplangebiet wird im Westen von der Liebstädter Straße und im Süden von der Berggießhübler Straße bzw. dem Schlegelweg begrenzt. Im Osten grenzen Ackerflächen und im Norden Grünlandflächen. Der Änderungsbereich ist gegenüber dem Geltungsbereich des Ursprungsplanes unverändert und ersetzt diesen. |
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Planungsziel |
Das ursprüngliche Ziel besteht in der Schaffung von planungsrechtlich zulässigen Baugrundstücken bzw. Baufeldern. Mit der Änderung sollte der Bebauungsplan an die aktuellen und potentiellen Gegebenheiten angepasst werden. | |
| Verfahrensstand | Rechtskräftig seit 10.08.2005 Hinweis: Der Ursprungsplan aus dem Jahr 1995 wurde durch diese Änderung ersetzt. |
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| Planwerk | ||
| Informationen |
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